Q-Handbuch (Muster)
6.9.2.1 BGV Schuelerzusatzversicherung
Inhaltsübersicht
1. 1. Zweck und Ziel [Bearbeiten]
2. 2. Geltungsbereich [Bearbeiten]
3. 3. Beschreibung und Zuständigkeiten [Bearbeiten]
3.1. 3.1. Verantwortlichkeiten und Befugnisse
3.2. 3.2. Begriffe
4. 4. Dokumentationsebene [Bearbeiten]
5. 5. Änderungsdienst [Bearbeiten]
6. Prozessorganisation 6.9.2.1 BGV-Schülerversicherung |
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Q-Handbuch | Revision: 0.4 |
1. Zweck und Ziel [Bearbeiten]
Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel beschreibt den Prozess zum Abschluss der BGV-Schülerversicherung.
Ziel:
Alle Schüler sind bei der BGV zusätzlich bei außerschulischen Veranstaltungen und Praktika versichert
2. Geltungsbereich [Bearbeiten]
Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel ist gültig für die gesamte Schule.
3. Beschreibung und Zuständigkeiten [Bearbeiten]
3.1. Verantwortlichkeiten und Befugnisse
Die Klassenlehrer sind verantwortlich, dass alle Schüler diese Versicherung abschliessen. Schüler, welche diese Versicherung nicht abschließen, dürfen nicht an außerschulischen Veranstaltungen teilnehmen.
3.2. Begriffe
BGV = Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
KL = Klassenlehrer
Sek = Sekretariat
3.3. Prozessbeschreibung
Ablauf / Vorgang |
Beschreibung |
D |
M |
I |
1. Abschluss der Versicherung |
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KL |
Schüler Sek |
|
2. Organisation & Ablage |
|
Sek |
FAQ:
- 1. Ein Schüler fehlt... => Arbeitskollegen, Freunde, Klassensprecher bitten, den Beitrag zu bezahlen. => Der Klassenlehrer füllt den Antrag aus und unterschreibt diesen „i.V.“ (in Vertretung). => Das Original wird erst ausgehändigt, wenn das Geld zurückgezahlt wurde.
- 2. Ein Schüler wird erst später im Schuljahr an der Schule aufgenommen... => Die Versicherung kann in Ausnahmefällen auch nachträglich abgeschlossen werden. => Das Geld muss dann erst im folgenden Schuljahr überwiesen werden.
- 3. Müssen Eltern bei Minderjährigen unterschreiben? => Unsere Schüler sind bedingt geschäftsfähig und dürfen deshalb auch selbst unterschreiben (vgl. Taschengeldparagraf BGB §110).
- 4. Versicherungsfall? => „Die Schadensanzeige ist unverzüglich über die Schule beim BGV einzureichen“ (Zitat: Versicherungsausweis BGV) => weitere Informationen erteilt das Sekretariat und/oder die BGV.
4. Dokumentationsebene [Bearbeiten]
Der Abschluss der Schülerversicherung wird auf einer Klassenliste im Klassenbuch notiert.
5. Änderungsdienst [Bearbeiten]
Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel unterliegt dem Änderungsdienst. Das Verfahren ist in der Prozessbeschreibung „Erstellen von „Qualitäts-Handbuch-Kapiteln“ geregelt.
6. Mitgeltende Unterlagen [Bearbeiten]
- BGV Versicherung: Beispiel fuer ausgefüllten Versicherungsausweis
- QHB-Kap-6_13 Aufgaben Klassenlehrer / Klassenlehrerin
7. Dokument-Historie [Bearbeiten]
Datum | Revision | Beschreibung |
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19.10.13 | 0.1 | Erster Entwurf (Lan) |
15.11.13 | 0.2 | Erster Entwurf korrigiert (Lan, Fit) |
01.12.13 | 0.3 | Erster Entwurf korrigiert (Lan, Vt) |
13.12.13 | 0.4 | Überarbeiteter Entwurf (Lan, Vt) |