6.9.2.1 BGV Schuelerzusatzversicherung

schullogo 6. Prozessorganisation
6.9.2.1 BGV-Schülerversicherung
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Q-Handbuch Revision: 0.4

 

1. Zweck und Ziel [Bearbeiten]

Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel beschreibt den Prozess zum Abschluss der BGV-Schülerversicherung.

Ziel:

Alle Schüler sind bei der BGV zusätzlich bei außerschulischen Veranstaltungen und Praktika versichert

2. Geltungsbereich [Bearbeiten]

Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel ist gültig für die gesamte Schule.

3. Beschreibung und Zuständigkeiten [Bearbeiten]

3.1. Verantwortlichkeiten und Befugnisse

Die Klassenlehrer sind verantwortlich, dass alle Schüler diese Versicherung abschliessen. Schüler, welche diese Versicherung nicht abschließen, dürfen nicht an außerschulischen Veranstaltungen teilnehmen.

3.2. Begriffe

BGV = Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
KL = Klassenlehrer
Sek = Sekretariat

3.3. Prozessbeschreibung

Ablauf / Vorgang

Beschreibung

D

M

I

1. Abschluss der Versicherung

  • Anträge für Versicherungsausweise an alle Schüler austeilen und Schüler diese ausfüllen lassen

  • ausgefüllte Anträge für Versicherungsausweise und das Geld einsammeln

  • die Anträge für Versicherungsausweise unterschreiben und diese mit dem Schulstempel versehen (Dadurch werden die Anträge zu Versicherungsausweisen)

  • Original-Ausweise an Schüler austeilen

  • Kopien (bzw. Durchschläge) der Ausweise im kompletten Klassensatz bei der Verwaltungsleiterin abgeben

  • Geldbetrag in größtmöglichen Scheinen und Münzen bei der Verwaltungsleiterin abgeben

  • auf einer Klassenliste den Versicherungsabschluss notieren und diese Liste im Klassenbuch abheften

KL

Schüler

Sek

 

2. Organisation & Ablage

 
  • Kopien der Ausweise sammeln

  • Kopien abheften (Kopien werden nicht an die BGV weitergeleitet)

  • Geld an BGV weiterleiten (bis 15. Dezember)

Sek

   

FAQ:

  • 1. Ein Schüler fehlt... => Arbeitskollegen, Freunde, Klassensprecher bitten, den Beitrag zu bezahlen. => Der Klassenlehrer füllt den Antrag aus und unterschreibt diesen „i.V.“ (in Vertretung). => Das Original wird erst ausgehändigt, wenn das Geld zurückgezahlt wurde.
  • 2. Ein Schüler wird erst später im Schuljahr an der Schule aufgenommen... => Die Versicherung kann in Ausnahmefällen auch nachträglich abgeschlossen werden. => Das Geld muss dann erst im folgenden Schuljahr überwiesen werden.
  • 3. Müssen Eltern bei Minderjährigen unterschreiben? => Unsere Schüler sind bedingt geschäftsfähig und dürfen deshalb auch selbst unterschreiben (vgl. Taschengeldparagraf BGB §110).
  • 4. Versicherungsfall? => „Die Schadensanzeige ist unverzüglich über die Schule beim BGV einzureichen“ (Zitat: Versicherungsausweis BGV) => weitere Informationen erteilt das Sekretariat und/oder die BGV.

4. Dokumentationsebene [Bearbeiten]

Der Abschluss der Schülerversicherung wird auf einer Klassenliste im Klassenbuch notiert.

5. Änderungsdienst [Bearbeiten]

Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel unterliegt dem Änderungsdienst. Das Verfahren ist in der Prozessbeschreibung „Erstellen von „Qualitäts-Handbuch-Kapiteln“ geregelt.

6. Mitgeltende Unterlagen [Bearbeiten]

7. Dokument-Historie [Bearbeiten]

DatumRevisionBeschreibung
19.10.13 0.1 Erster Entwurf (Lan)
15.11.13 0.2 Erster Entwurf korrigiert (Lan, Fit)
01.12.13 0.3 Erster Entwurf korrigiert (Lan, Vt)
13.12.13 0.4 Überarbeiteter Entwurf (Lan, Vt)