6.9.2.1 BGV Schuelerzusatzversicherung

schullogo 6. Prozessorganisation
6.9.2.1 BGV-Schülerversicherung
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Q-Handbuch Revision: 0.4

 

1. Zweck und Ziel

Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel beschreibt den Prozess zum Abschluss der BGV-Schülerversicherung.

Ziel:

Alle Schüler sind bei der BGV zusätzlich bei außerschulischen Veranstaltungen und Praktika versichert

2. Geltungsbereich

Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel ist gültig für die gesamte Schule.

3. Beschreibung und Zuständigkeiten

3.1. Verantwortlichkeiten und Befugnisse

Die Klassenlehrer sind verantwortlich, dass alle Schüler diese Versicherung abschliessen. Schüler, welche diese Versicherung nicht abschließen, dürfen nicht an außerschulischen Veranstaltungen teilnehmen.

3.2. Begriffe

BGV = Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband
KL = Klassenlehrer
Sek = Sekretariat

3.3. Prozessbeschreibung

Ablauf / Vorgang

Beschreibung

D

M

I

1. Abschluss der Versicherung

  • Anträge für Versicherungsausweise an alle Schüler austeilen und Schüler diese ausfüllen lassen

  • ausgefüllte Anträge für Versicherungsausweise und das Geld einsammeln

  • die Anträge für Versicherungsausweise unterschreiben und diese mit dem Schulstempel versehen (Dadurch werden die Anträge zu Versicherungsausweisen)

  • Original-Ausweise an Schüler austeilen

  • Kopien (bzw. Durchschläge) der Ausweise im kompletten Klassensatz bei der Verwaltungsleiterin abgeben

  • Geldbetrag in größtmöglichen Scheinen und Münzen bei der Verwaltungsleiterin abgeben

  • auf einer Klassenliste den Versicherungsabschluss notieren und diese Liste im Klassenbuch abheften

KL

Schüler

Sek

 

2. Organisation & Ablage

 
  • Kopien der Ausweise sammeln

  • Kopien abheften (Kopien werden nicht an die BGV weitergeleitet)

  • Geld an BGV weiterleiten (bis 15. Dezember)

Sek

   

FAQ:

  • 1. Ein Schüler fehlt... => Arbeitskollegen, Freunde, Klassensprecher bitten, den Beitrag zu bezahlen. => Der Klassenlehrer füllt den Antrag aus und unterschreibt diesen „i.V.“ (in Vertretung). => Das Original wird erst ausgehändigt, wenn das Geld zurückgezahlt wurde.
  • 2. Ein Schüler wird erst später im Schuljahr an der Schule aufgenommen... => Die Versicherung kann in Ausnahmefällen auch nachträglich abgeschlossen werden. => Das Geld muss dann erst im folgenden Schuljahr überwiesen werden.
  • 3. Müssen Eltern bei Minderjährigen unterschreiben? => Unsere Schüler sind bedingt geschäftsfähig und dürfen deshalb auch selbst unterschreiben (vgl. Taschengeldparagraf BGB §110).
  • 4. Versicherungsfall? => „Die Schadensanzeige ist unverzüglich über die Schule beim BGV einzureichen“ (Zitat: Versicherungsausweis BGV) => weitere Informationen erteilt das Sekretariat und/oder die BGV.

4. Dokumentationsebene

Der Abschluss der Schülerversicherung wird auf einer Klassenliste im Klassenbuch notiert.

5. Änderungsdienst

Dieses Qualitäts-Handbuch-Kapitel unterliegt dem Änderungsdienst. Das Verfahren ist in der Prozessbeschreibung „Erstellen von „Qualitäts-Handbuch-Kapiteln“ geregelt.

6. Mitgeltende Unterlagen

7. Dokument-Historie

DatumRevisionBeschreibung
19.10.13 0.1 Erster Entwurf (Lan)
15.11.13 0.2 Erster Entwurf korrigiert (Lan, Fit)
01.12.13 0.3 Erster Entwurf korrigiert (Lan, Vt)
13.12.13 0.4 Überarbeiteter Entwurf (Lan, Vt)